Gefährdungsbeurteilung
Die nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) geforderte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung soll zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes führen. Wir führen als Sicherheitsingenieure mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung durch. Wir dokumentieren die Ergebnisse und aktualisieren die Dokumentation in regelmäßigen Intervallen.
Es gibt keine gesetzlichen Ausführungsvorschriften darüber, wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und wie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung formal zu dokumentieren sind. Der Gesetzgeber hat mit Absicht davon abgesehen, enge Formvorschriften vorzugeben.
Wir bauen gemeinsam mit Ihnen die Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung auf und empfehlen konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zur Erhaltung der Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
Eine sinnvolle Gefährdungsbeurteilung ist ein kreativer Prozess, der nicht durch Formalismus erstickt werden soll.
Der Arbeitgeber wird normalerweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzsachverständige wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen. Wichtig ist auch, dass bei Änderungen die Gefährdungsbeurteilung neu durchgeführt bzw. angepasst wird, da es erfahrungsgemäß nach oder bei Änderungen immer wieder zu Schadensfällen oder Unfällen aufgrund unterschätzter oder nicht rechtzeitig erkannter Gefahren kommt. Diese Änderungen sind ebenfalls zu dokumentieren.
Entstehen Kosten mit der Anforderung eines Angebotes?
Nein, es entstehen Ihnen keine Kosten durch die Anforderung eines Angebots.
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Sie erhalten unser kostenloses und unverbindliches Angebot spätestens am nächsten Werktag. Versprochen.
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